Portrait
Wir eröffnen Menschen
Eingliederungspotenzial erkennen und ausschöpfen
Bei jeder Anmeldung prüfen wir systematisch das Eingliederungspotenzial und schöpfen dieses aus. Das Gleiche gilt sinngemäss bei jeder Revision, d.h. wir suchen zusätzlich gezielt nach Rentnerinnen und Rentnern mit Eingliederungspotenzial und schöpfen dieses aus.
In der Phase der Frühintervention nutzen wir den vorhandenen Spielraum offensiv und sprechen rasch und unkompliziert Erfolg versprechende Massnahmen zu.
Die Anspruchsvoraussetzungen für berufliche Eingliederungsmassnahmen sehen einen relativ grossen Ermessensspielraum vor. Diesen nehmen wir zugunsten der versicherten Personen wahr. Im Zweifelsfall sprechen wir eine für die versicherte Person geeignete berufliche Eingliederungsmassnahme zu, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht bis ins letzte Detail geklärt sind. Eine erfolgreiche Eingliederung wird stärker gewichtet als die genaue Abklärung der rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen.
Anspruchsvoraussetzung auf Rentenleistungen genau prüfen
Jeder Antrag auf Ausrichtung einer Rente wird umfassend geprüft. Eine lange Bearbeitungsdauer, welche sich aus der Notwendigkeit aufwändiger medizinischer Abklärungen ergibt, nehmen wir dabei bewusst in Kauf. Durch persönliche Kontakte und gezielte Beschaffung der benötigten Informationen halten wir die Bearbeitungsdauer möglichst kurz. Dabei achten wir besonders darauf, dass wir wenn immer möglich vor Erschöpfung der Lohnfortzahlung oder von Taggeldleistungen über den Anspruch auf Rentenleistungen entscheiden.
Hinweisen auf Versicherungsmissbrauch gehen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nach. Observationen führen wir durch, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Versicherungsmissbrauch vorliegen.
Die Bemühungen, die Zahl von Renten zu senken, dürfen nicht dazu führen, dass geschuldete Renten nicht zugesprochen werden. Es ist ebenso wichtig, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, wie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Augenmass bei den übrigen Leistungen
Den Anspruch auf die übrigen Leistungen prüfen wir rasch und mit angemessenem Aufwand. Dabei gilt der Grundsatz, je tiefer der zur Diskussion stehende Betrag ist, desto weniger Aufwand bei der Abklärung betreiben wir und analog umgekehrt. Bei der Zusprache oder Ablehnung von beantragten Leistungen nehmen wir einen allfälligen vorhandenen Ermessensspielraum zugunsten der versicherten Personen wahr.
Bern, 20. Juni 2014
Dieter Widmer, Direktor